Kräuter-Verband

Dieser Blog ist erstellt worden, um sich gegen die EU (DSSR)- Diktatur zur Wehr zu setzen. Kräuter sollen verboten bzw. nur noch unter erschwerten Bedingungen erlaubt werden.
Aufgerufen sind alle Menschen, ob Händler oder Konsumenten, sich zusammenzuschliessen.
Dieser Blog kann/soll als Plattform dienen um sich zusammenzufinden.

Montag, 20. September 2010

THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive)

Die THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive) ist eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Die Gefahr dieser Richtlinie ist, dass eventuell viele Zubereitungen, die bisher - nach dem traditionellen Verständnis des Ayurveda - als Nahrungsmittel oder Nahrungsergänzungsmittel kategorisiert sind, nun zu medizinischen Produkten werden, die zugelassen werden müssen. Damit ist die Produktvielfalt und die Verfügbarkeit von Kräuterzubereitungen in großer Gefahr; denn die Zulassungen sind teuer und aufwändig, bieten aber nur relativ wenig Freiheit für den Einsatz dieser Produkte; denn solche Zulassungen gelten nur für kleinere Beschwerden. Auch werden die Innovationsmöglichkeiten im Bereich der Kräuterzubereitungen eingeschränkt, der Einsatz von Kräutern in Kombination mit Vitaminen und Mineralstoffen wird limitiert.

Einige Auswirkungen:

1. Eine Diskriminierung von außereuropäischen Traditionen der Pflanzenmedizin!
Die ältesten medizinischen Traditionen der Welt (wie die Ayurveda, die Traditionelle Chinesische Medizin, die Süd-Ost-Asiatische, die Tibetische, die Amazonische und Südafrikanische Traditionen) mit jahrhunderte- und jahrtausendealtem Wissen über die Wirkung und Anwendung von Pflanzen zur Heilung, werden durch die THMPD-Bestimmungen benachteiligt. Die Pharmaindustrie-geprägten Kontrollbehörden gehen davon aus, dass die Standards außerhalb Europas geringer seien, als die innerhalb Europas.

2. Spezielle Kombinationen von pflanzlichen Stoffen werden verboten.
Die Richtlinien für pflanzliche Arzneimittel stützen sich auf die Verwendung einer einzigen Pflanze oder einer spezifischen Kombination von Pflanzen. Dadurch werden Pflanzen-Kombinationen verhindert, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen sinnvoll und wertvoll für eine unterstützende und heilende Wirkung sind.

3. Pharmazeutische Herstellungspraxis für Naturheilmittel.
Die THMPD fordert identische Anforderungen an die Herstellung, wie für chemische (allopathische) Arzneimittel. Reinheits- Stabilitäts- und Genotoxizitätskriterien, die für die pharmazeutische Herstellung gelten, sollen auch bei der Herstellung Naturheilmitteln erfüllt werden. Da jedoch viele pflanzliche Produkte aus Mischungen zusammengesetzt sind, können solche Kriterien nicht erfüllt werden. Dafür sind diese Mischungen viel zu komplex.

4. Zulassung nur bei kleinen Beschwerden.
Die traditionellen Naturheilmittel werden nur dann zugelassen, wenn sie für die Behandlung von geringen Beschwerden angemeldet werden. Hätten wir also als Beispiel ein Produkt aus verschiedenen Kräutern, welches bei Krebs helfen kann, wird es grundsätzlich nicht zugelassen. Dabei deckt die alte Medizin mit ihrem Pflanzenwissen eine ganze Bandbreite solcher schwerwiegenden Erkrankungen ab. Auch die jetzt noch in der EU legale Nahrungsergänzungen, die mit ihren Inhaltsstoffen die Gesundheit unterstützen und das Risiko bestimmter Erkrankungen reduzieren (oder gar vermeiden) können, werden durch das THMPD-Verfahren verboten.

5. Zu hohe Kosten durch die THMPD-Anforderungen.
Es werden Daten zu den pflanzlichen Mitteln gefordert wie Genotoxizität, Zusammenstellung von Dossiers in Form von bibliographischen Zusammenstellungen und durch Expertengutachten. Da solche Daten zu den einzelnen pflanzlichen Stoffen nicht vorhanden sind, müssen diese erst erhoben werden. Dies führt enorme Kosten mit sich, die von den meisten klein- und mittelständischen Unternehmen unmöglich getragen werden können.

6. Naturheilmittel dürfen nicht zu viele Vitamine und Mineralstoffe beinhalten.
Wenn hohe Mengen an Vitalstoffen, d.h. Vitamine, Mineralien, Spurenelemente in den pflanzlichen Produkten enthalten sind, werden diese nicht zugelassen werden. Es sei denn, die Wirkung dieser Vitalstoffe wäre gegenüber der pflanzlichen Komponenten vernachlässigbar.

7. Naturheilmittel die auch nicht-pflanzliche Stoffe beinhalten sind verboten.
Wenn Stoffe enthalten sind, die weder Vitamine noch Mineralstoffe sind, wie z.B. tierische Bestandteile (wie zerriebene Knochen oder Fett), ist das Produkt nicht zugelassen.

8. Der Endverbraucher / Patient kann nicht mehr frei wählen und zahlt drauf.
Die hohen Kosten für Registrierung und Zulassungsverfahren werden sich auf den Konsumenten abwälzen. Viele Produkte werden aufgrund ihres Preisanstieges kaum oder überhaupt nicht mehr gekauft werden. Außerdem werden sehr viele Produkte vom Markt verschwinden. Der Konsument bekommt kaum noch eine Auswahl an Produkten, mit denen er seine Gesundheit erhalten kann. Letztlich kann er nur noch wählen zwischen Chemie und Chemie.

9. Kontrolle durch den HMPC-Ausschuss der EMA.
Naturheilmittel, bzw. pflanzliche Arzneimittel haben kaum noch eine Chance vom HMPC-Ausschuss genehmigt zu werden, da dessen Unabhängigkeit sehr fragwürdig ist. Er besteht hauptsächlich aus Pharmakologen ohne speziellem Wissen und Erfahrung über traditionelle medizinische Pflanzenkunde. Um es deutlicher zu sagen: wir haben es hier mit der Pharmalobby zu tun.

Kräuter Verbot

Hier ein kleines Vid

Kräuter Verboten

Siehe zunächst hier:


http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2010/09/heilpflanzen-werden-in-der-eu-verboten.html



Mehr in naher Zukunft!